Auch Nahrungsergänzungsmittel sollten auf ihren postulierten Nutzen durch Klinische Studien nach der Guten Klinischen Praxis (GCP) durchgeführt werden, um die Glaubwürdigkeit und den Schutz der Daten zu gewährleisten.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die von der EU im Rahmen des Allgemeinen Lebensmittelgesetzes – Verordnung 178/2002 – eingerichtet wurde, dient der Bewertung wissenschaftlicher Erkenntnisse, bevor eine gesundheitsbezogene Angabe genehmigt werden kann. Die Zulassung von gesundheitsbezogenen Angaben erfolgt durch die Europäische Kommission und die FDA. Erst nach der Zulassung darf eine Angabe zur Kennzeichnung der Verpackung von Nahrungsergänzungsmitteln hinzugefügt werden.
Wie sich Nahrungsergänzungsmittel von Arzneimitteln unterscheiden, lesen Sie hier.
Um mehr über die Einrichtung einer Nahrungsergänzungsmittelstudie oder gesundheitsbezogene Angaben zu erfahren, wenden Sie sich einfach an MEDIACC.
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