Was ist ein positiver Versorgungseffekt einer DiGA?

Mit dem sogenannten positiven Versorgungseffekt einer DiGA ist gemeint, dass nutzende Patientinnen einen positiven Effekt beobachten sollen.

Unterteilt wird in den medizinischen Nutzen und die patientenrelevanten Struktur- und Verfahrensverbesserungen. Arbeitslast oder ökonomische Kennzahlen sind keine Endpunkte, die gewählt werden können.

Medizinischer Nutzen soll:

- patientenrelevant sein,

- die Anzahl der Erkrankungsfälle bzw. die Beschwerden und Komplikationen von Krankheiten (Gesundheitszustand, Krankheitsdauer) reduzieren,

- die Sterblichkeit vermindern oder

- die Lebensqualität verbessern.

Patientenrelevante Struktur- und Verfahrensverbesserungen sollen zeigen, dass:

- Behandlungsabläufe besser koordiniert werden,

- Behandlungen besser an Leitlinien und anerkannten Standards ausgerichtet werden,

- die Empfehlungen von Ärztinnen oder Therapeuten besser umgesetzt werden,

- es Menschen leichter gemacht wird, medizinische Versorgung zu erhalten,

- die Patientensicherheit erhöht wird,

- die Gesundheitskompetenz wie auch die Fähigkeit im Alltag, Informationen zu verstehen, zu finden, zu bewerten oder anzuwenden, verbessert werden,

- die Patientensouveränität verbessert wird, d.h. die Befähigung, die eigenen Bedingungen so zu gestalten, dass das eigene Gesundsein hergestellt und das Kranksein lebbar wird,

- krankheitsbedingte Schwierigkeiten im Alltag besser bewältigt werden können oder

- therapiebedingte Aufwände und Belastungen der Patienten und ihrer Angehörigen reduziert werden.

Hierfür müssen eigene Daten zu der jeweiligen DiGA gezeigt werden und dass die Nutzung der DiGA im Vergleich zur Standardtherapie effizienter ist. Es können keine Daten aus der Literatur für diesen Nachweis herangezogen werden.

Der Vorteil soll im Alltag und individuell darin bestehen, die Gesundheitsversorgung zu verbessern, Patienten in die Prozesse der Leistungserbringung einzubinden und ihre Therapiebeiträge zielgerichtet zu gestalten.

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